| Vereinbarung der Narrenzunft Felsaschlupfer e.V | ||||||||
| Haftung | ||||||||
| Die Narrenzunft übernimmt gegenüber seiner Mitglieder keinerlei Haftung. | ||||||||
| Für Sachschäden haftet jedes Mitgliedselbst bzw. sein gesetzlicher Vertreter. | ||||||||
| Verhaltensregeln | ||||||||
| Bei unangemessenem und rufschädigendem Verhalten kann der Ausschluß aus dem Narrenverein erfolgen. | ||||||||
| Sollten Verfehlungen oder Probleme entstehen ist dies sofort dem Zunftrat zu melden. | ||||||||
| Kleidung Kleiderordnung | ||||||||
| Für die Beschaffung der vorgeschriebenen Kleidung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Die Gruppenführer | ||||||||
| der Gruppen geben die Richtlinien der Kleidung und die Verhaltensregeln bekannt. | ||||||||
| Den Stoff für die Kleidung der Hexen sowie Felsaschlupfer muss über die Narrenzunft bezogen werden. | ||||||||
| Die Kleidung, und auch Teile davon, darf nur von Mitgliedern der Narrenzunft getragen werden | ||||||||
| und nicht ausgeliehen werden. | ||||||||
| Ein Leih-Häs wird nur mit vorheriger, ausdrücklicher Genehmigung der Gruppenführer ausgegeben. | ||||||||
| Bei Zuwiderhandlung wird der Zunftrat über die Konsequenzen beraten und diese beschließen. | ||||||||
| Dies erfordert eine Mitgliedschaft als Gastläufer im Verein. | ||||||||
| Dies kann den Ausschluss aus der NZ bedeuten! | ||||||||
| Dies betrifft auch Teile der Kleidung. (z.B.: Rock bei den Hexen, Felsi-Pulli) | ||||||||
| Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei Umzügen und Auftritten der Narrenzunft sein Kostüm und Häs vollständig und | ||||||||
| ordnungsgemäß zu tragen. Bei Verstoß gegen die Kleiderordnung hat der Auschuß der Gruppe das Recht | ||||||||
| Sanktionen zu erteilen. | ||||||||
| Verkauf von Kostümen | ||||||||
| Werden Masken sowie Narrenhäs verkauft, ist dies dem jeweiligen Gruppenführer zu melden. | ||||||||
| Die NZ Hettingen hat bei gebrauchter Kleidung bzw. Masken das Vorkaufsrecht. | ||||||||
| Die Maskennummer ist dem Gruppenführer zurückzugeben. | ||||||||
| Beitrag | ||||||||
| Der Jahresbeitrag wird mittels Lastschrifteinzug eingezogen. | ||||||||
| Bei Nichteinlösung hat die Narrenzunft das Recht das Mitglied auszuschließen. | ||||||||
| Kosten, die aufgrund von nichteingelösten Mitgliedsbeiträge entstehen oder | ||||||||
| nicht gemeldeten Kontoänderungen hat das Mitglied zu tragen. | ||||||||
| Fahrkarten zu den Ausfahrten | ||||||||
| Der Verkauf der Busfahrbändel wird über das Amtsblatt sowie der Homepage bekannt gegeben. | ||||||||
| Hier können die Mitglieder der NZ einen kompletten Fahrbändel | ||||||||
| oder auch Einzelfahrkarten für die nachfolgende Saison erwerben. | ||||||||
| Fahrbändel und auch Einzelfahrkarten sind grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar, | ||||||||
| Ausnahme sind Mitglieder der NZ. | ||||||||
| Hier kann bei Ausfall, auch ein anderes Mitglied den Fahrbändel/Einzelkarte nutzen. | ||||||||
| Ferner ist der Fahrbändel ein Dokument, dessen Rechte bei der NZ liegen. | ||||||||
| Werden diese missbraucht oder die Fahrbändel/Fahrkarte gefälscht kann der Zunftrat über Sanktionen beraten | ||||||||
| und diese aussprechen. | ||||||||
| Bei Arbeitseinsätzen in der Zunft bekommt das Mitglied Punkte, | ||||||||
| welche ihm beim Kauf des Fahrbändels eine Ermäßigung einbringt. | ||||||||
| Nachtumzüge | ||||||||
| Das Mindestalter ist 18 Jahre. Ausnahme die gesetzlichen Vertreter sind bei der Veranstaltung dabei. | ||||||||
| Der gesetzliche Vertreter hat vor, während und nach der Veranstaltung / Ausfahrt | ||||||||
| für den Jugendlichen die volle Verantwortung!! | ||||||||
| Bei Nachtumzügen ist die Teilnahme generell erst ab 18 Jahren erlaubt. | ||||||||
| Jahreshauptversammlung | ||||||||
| Einmal jährlich, meist Mitte März. Um rege Beteiligung wird gebeten! | ||||||||
| Arbeitseinsätze | ||||||||
| Jedes Mitglied hat im Jahr seine Aktivität im Verein zu leisten. | ||||||||
| Jedes Mitglied gibt dem Gruppenführer bekannt, wo und wie er sich beim Einsatz betätigen will. | ||||||||
| Einsatzlisten sind beim Gruppenführer bereitgestellt. Die Einteilung nimmt der jeweilige Gruppenführer vor. | ||||||||
| Sollte keine Leistung erfolgen hat der Zunftrat das Recht über Maßnahmen abzustimmen. | ||||||||
| (ggf. Austritt aus dem Verein) | ||||||||
| Eintritt und Beendigung der Mitgliedschaft | ||||||||
| Die Aufnahme, sowie die Kündigung der Mitgliedschaft, wird nur in schriftlicher Form akzeptiert. | ||||||||